Kastanienhof Eingang

Der Kastanienhof ist Mitglied im Forum Fachwerk Eichsfeld und in der IGB Interessengemeinschaft Bauernhaus

Unsere Angler Sattel Schweine sind handzahm

Kontakt zu Tieren und Pflanzen im Jahreslauf wird in der kleinen Landwirtschaft praktiziert. Mit Uni-Praktikum, internationalem und nationalem Freiwilligendienst wie SCI Service Civil International) und BFD (Bundesfreiwilligendienst) sowie WWOOF kann bei uns ideell und praktisch mitgeholfen werden.

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Wintersonnenwendefeuer KHOF

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22 11 23LAI KHOF Einladung JHV 2021u22

Jahreshauptversammlung und Wintersonnenwende 2022

Kastanienhof Marth: 22 11 23LAI KHOF Einladung zurJahreshauptversammlung JHV 2021 und 2022  mehr >>

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Lebens- und Agrarkulturelle Initiative e. V. : Einladung zur Mitgliederversammlung (MV) 2020


 

Einladung zur Mitgliederversammlung (MV) 2020

 

Marth, den 19.11.2020

Liebe Vereinsmitglieder und liebe Freunde,

hiermit laden wir euch herzlich zu unserer alljährlichen Jahreshauptversammlung ein:

 

Datum: Sonntag, den 19.12.2020, 16:00 – 17:00 Uhr

Ort: Virtuell auf ZOOM oder physisch mit Anmeldung bis 10.12.2020 auf dem Kastanienhof in Marth unter Einhaltung des Hygienekonzepts

Bitte schickt uns eine Anmeldung, wenn ihr vor Ort/physisch an der Versammlung teilnehmen wollt. Solltet ihr virtuell teilnehmen wollen, bitten wir ebenfalls um Rückmeldung, damit euch der Zoom-Link zugeschickt werden kann.

 

Tagesordnungspunkte:

1.           Vorstellung des Jahres- und Kassenberichts 2019

2.           Entlastung des Vorstands

3.           Aufnahme neuer Mitglieder, wenn Anträge vorliegen

4.           Satzungsänderungen in §2 (4) sowie §3 (4) und §8 (2 und 7) sowie §10 (2) s. Anlage

5.           Aktivitäten 2021: SCI-Camp, Bauvorhaben, Bauantrag, Förderanträge

6.           Sonstiges

 

Herzliche Grüße

Rahel Busch, 1. Vorsitzende

Götz Papke, 2. Vorsitzender

Johannes Corbach, 3. Vorsitzender/Schatzmeister

 

Anlage zur Satzungsänderung

Änderungsvorschlag 1 – in §2 Abs. (4):

Bisher:

(4) Um die Vereinszwecke zu verwirklichen hat der Verein den denkmalgeschützten Kastanienhof, Dorfstr 52 in 37318 Marth gekauft.

Neu:

(4) Um die Vereinszwecke zu verwirklichen hat der Verein den denkmalgeschützten Kastanienhof, Am Rusteberg 2, (ehemals Dorfstr 52) in 37318 Marth gekauft.

 

Änderungsvorschlag 2 – in §3 Abs (4):

Bisher:

(4) …das denkmalgeschützte Gebäude, Kastanienhof, Dorfstr. 52, 37318 Marth zu beleben und …

Neu:

(4) …das denkmalgeschützte Gebäude, Kastanienhof, Am Rusteberg 21, 37318 Marth zu beleben und …

 

Änderungsvorschlag 3 – in §8 Abs. (2):

Bisher:

(2) Jede Mitgliederversammlung wird von der ersten/dem ersten oder von der zweiten/dem zweiten Vorsitzenden* unter Einhaltung einer Einladungsfrist von vier Wochen durch Aushang am Vereinsbrett einberufen. Mitglieder, die diesen Aushang bis zwei Wochen – vor der Versammlung nicht unterschrieben haben, werden mittels Brief eingeladen.

Neu:

(2) Jede Mitgliederversammlung wird von der ersten/dem ersten oder von der zweiten/dem zweiten Vorsitzenden unter Einhaltung einer Einladungsfrist von vier Wochen durch Veröffentlichung auf der Homepage des Vereins einberufen. Alle Mitglieder, von denen eine Mailadresse bekannt ist, werden mittels E-Mail eingeladen.

 

Änderungsvorschlag 4 – Ergänzung des §8 um den Abs. (7):

Neu:

Mitgliederversammlungen können auch ohne physische Anwesenheit der Mitglieder am Versammlungsort stattfinden, z. B. über ein Videokonferenztool. Auch eine Hybridlösung, bei der ein Teil der Mitglieder physisch und ein anderer Teil virtuell teilnimmt, ist für Mitgliederversammlungen möglich.

Abstimmungen erfolgen dabei offen über das Videokonferenztool oder live über ein geeignetes Online-Abstimmungstool mit geheimer Wahl während der Mitgliederversammlung ohne vollständige physische Anwesenheit. Möglich ist auch die Ausübung des Stimmrechts vor der Mitgliederversammlung durch schriftliche Stimmabgabe an den Vorstand sowie das sogenannte Umlaufverfahren, bei dem gänzlich auf eine Mitgliederversammlung verzichtet wird, alle Mitglieder an der Beschlussfassung beteiligt werden und bei dem mindestens die Hälfte der Mitglieder ihre Stimmen in der gesetzten Frist schriftlich abgegeben haben muss.

 

Änderungsvorschlag 5 – in §10 Abs. (2):

Bisher:

(2) Der Initiativkreis besteht aus ordentlichen Mitgliedern des Vereins, die nach Erwerb des Kastanienhofs, Dorfstr 52, 37318 Marth dort ihren örtlichen Lebensmittelpunkt haben.

Neu:

(2) Der Initiativkreis besteht aus ordentlichen Mitgliedern des Vereins, die nach Erwerb des Kastanienhofs, Am Rusteberg 21, 37318 Marth dort ihren örtlichen Lebensmittelpunkt haben.